Nach der erfolgreichen Auswahl Ihres Projektes zur Unterstützung mit Fördermitteln können Sie nun Ihren Fördermittelantrag einreichen.

Dies erfolgt ausschließlich digital über das Programm »Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)« mit folgendem Link.

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Bitte beachten: Grundsätzlich besteht ab dem Zeitpunkt des Einreichens des digitalen Antrags bei der Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, mit dem Vorhaben zu beginnen. Als Vorhabensbeginn gilt der Beginn der Tätigkeiten beziehungsweise der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die das Vorhaben oder die Tätigkeit unumkehrbar macht. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte.

Vorarbeiten und Planungsleistungen (zum Beispiel die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien) gelten nicht als Beginn der Arbeiten oder der Tätigkeit, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.