Bei Hochwasserschäden am eigenen Grundstück können über das Förderprogramm „Integrierte Ländlichen Entwicklung“ (ILE) Zuschüsse beantragt werden. Gewerbetreibende können für Außensanierungen an ihren gewerblich genutzten Gebäuden einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten, der bis zu 40 % der Baukosten betragen kann. Auch Außen-anlagen, wie gewerbliche Nutzflächen mit Ufermauern sowie Planungskosten sind inbegriffen. Dabei ist die Förderuntergrenze von 15.000 € Zuschuss zu beachten.
Sind Gebäude nicht mehr nutzbar, können für die erforderlichen Abbruchmaßnahmen ebenfalls finanzielle Unterstützungen beantragt werden.
Auch Vereine, Kirchen und nichtgewerbliche Zusammenschlüsse können für Maßnahmen der Modernisierung, der Gebäudeaußensanierung und damit verbundener Maßnahmen im Freiraum das Förderprogramm in Anspruch nehmen. Die Höhe der Förderung beträgt in diesen Fällen 75 % der nachgewiesenen Kosten.
Für schnelle Soforthilfe ist das Förderprogramm aufgrund der Verfahrensvorschriften und der Antragsdauer nicht geeignet. Das gilt auch für Hochwasserschäden an Wohngebäuden, da das Förderprogramm für Wohnnutzung nur Baumaßnahmen an leerstehenden Gebäuden unterstützt. Hier sollten andere Hilfsmöglichkeiten geprüft werden.
Interessierte Bürger, Unternehmer und Vereine erhalten weitere Informationen auf dieser Internetseite unter
Förderung oder sie können sich für detaillierte, kostenlose Beratungen an das beauftragte Regionalmanagement wenden.
KONTAKT